„ePA für alle“ & das neue GeDIG-Gesetz
Über ein Jahr nach dem Rollout der „ePA für alle“ erreicht die digitale Akte durch das GeDIG-Gesetz eine neue Reifestufe in der Versorgung. Die Akte dient nun nicht mehr nur der Ablage von PDFs, sondern ermöglicht durch strukturierte Datensätze eine automatisierte Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Eine zentrale Neuerung ist die pseudonymisierte Datenweitergabe an das Forschungsdatenzentrum, die wertvolle Erkenntnisse für die personalisierte Medizin liefern soll. Gleichzeitig setzt der European Health Data Space (EHDS) strengere Anforderungen an die Interoperabilität Ihrer Praxissoftware um.
Daten müssen nun flüssig zwischen verschiedenen Systemen und sogar über Landesgrenzen hinweg (z. B. nach Österreich, in die Niederlande oder nach Schweden) austauschbar sein. Für Ihre Praxis bedeutet das zwar initialen Schulungsaufwand, langfristig aber eine deutlich validere Informationsbasis für Ihre Diagnostik ohne mühsames Nachfordern von Arztbriefen. Die ePA entwickelt sich damit zum zentralen Dreh- und Angelpunkt der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Softwarehäuser die neuen Schnittstellen ohne Performance-Verluste in den Praxisalltag implementieren.