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Aktuelles 03.09.2026

ePA-Vergütung läuft zum Jahresende aus – was Praxen jetzt noch mitnehmen sollten

Ende August hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die ersten EBM-Anpassungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist Ende Juli in Kraft getreten und streicht mehrere Zusatzvergütungen für Praxen. Der Beschluss legt jetzt fest, ab wann genau.

Was zum 1. Januar 2027 entfällt

  • ePA-Erstbefüllung (GOP 01648): Die Pauschale von rund elf Euro je Patientin oder Patient wird gestrichen.
  • ePA-Aktualisierung (GOP 01647 und 01431): Auch die Zuschläge für das Fortschreiben der Akte entfallen.
  • TSVG-Zuschläge zur Terminvermittlung: Die Zuschläge für Fachärzte, die Vermittlungspauschalen für Haus- und Kinderärzte (GOP 03008/04008) sowie die Zuschläge nach GOP 03010/04010 laufen aus.
  • Weitere Streichungen: Zuschläge für psychotherapeutische Kurzzeittherapie und die Beratung zur Organ- und Gewebespende (GOP 01480).

Bis Jahresende wird weiter gezahlt

Der GKV-Spitzenverband hatte gefordert, die ePA-Vergütung bereits zum 1. Oktober zu beenden. Die KBV hat das abgelehnt, und der Bewertungsausschuss ist ihr gefolgt: Alle genannten Leistungen werden noch bis zum 31. Dezember 2026 vergütet. Die Pflicht, die ePA zu befüllen, bleibt danach unverändert bestehen – nur die Extra-Vergütung dafür fällt weg.

Was das für Ihre Praxis heißt

Für das letzte Quartal 2026 lohnt es sich, die ePA-Befüllung konsequent zu Ende zu bringen: Jede Erstbefüllung, die jetzt noch stattfindet, wird abgerechnet. Ab 2027 muss der Aufwand dann ohne zusätzliches Honorar in den Praxisalltag passen. Umso wichtiger wird ein Ablauf, bei dem Befunde, Arztbriefe und Medikationsdaten mit wenigen Klicks in der Akte landen. CGM ALBIS bringt dafür seit dem Q3-Update unter anderem die automatische Übernahme von eArztbriefen in die Patientenakte mit.

Sie möchten prüfen, ob Ihre ePA-Abläufe in ALBIS schon so schlank sind, dass sie auch ohne Vergütung tragen? Wir schauen gemeinsam mit Ihrem Team drauf und richten die Arbeitsschritte ein – sprechen Sie uns an.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten vom 27.08.2026


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